Neuregelung im Rahmen der
unentgeldlichen Beförderung von schwerbehinderten Menschen:
Seit 01. September 2011 wurde das Streckenverzeichnis bzw. die 50
km-Regelung nach §147 Abs. 1 SGB IX für schwerbehinderte Menschen
aufgehoben. Damit wird für schwerbehinderte Reisende, die die
Voraussetzungen der Freifahrtberechtigung erfüllen, durchgängig eine
bundesweite kostenfreie Nutzung der Nahverkehrszüge der DB Regio AG -
S-Bahn, Regionalbahn (RB), Regionalexpress (RE), Interregio-Express
(IRE) - möglich. Die kostenfreie Beförderung in den Verkehrsverbünden
bleibt unverändert bestehen.
Pilot-Projekt mit der
Arbeitsgemeinschaft Barrierefreie Reiseziele:
Die Deutsche Bahn bietet Menschen mit Handicap umfangreiche
Serviceleitstunden rund um ihre Reise an. Der Konzern unternimmt seit
Jahren große Anstrengungen, um Fahrgästeb mit Behinderungen eine
selbstbestimmte Mobilität zu ermöglichen. Grenzenlose Reiseerlebnisse
bieten die Regionen der Arbeitsgemeinschaft "Barrierefreie Reiseziele
in Deutschland".
Weitere Informationen finden Sie unter:
Barrierefreie
Reiseziele
In Kooperation mit den touristischen Partnern der Gemeinschaft
"Barrierefreie Reiseziele in Deutschland" hat die Deutsche Bahn
spezielle Mobilitätspakete entwickelt. Aktuelle Informationen unter
bahn.de/ Reiseziele
barrierefrei
Barrierefreie Museen:
Barrierefreie Audioguides, Führungen in Gebärdensprache oder taktil und
akustisch zugängliche Ausstellungsobjekte - die Deutsche Bahn stellt
unter bahn.de/ Kultur
barrierefrei Museen vor, die mindestens ein spezielles Angebot für
behinderte Besucher bieten.