Das Recht behinderter Menschen ist im Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) geregelt. Auf der Homepage unseres Versorgungsamtes kann man die aktuelle Rechtslage nachlesen.
Die Informationen gliedern sich in drei Teile:
- Erläuterungen zum Grad der Behinderung und zu den Merkzeichen,
- Die wichtigsten Merkzeichen,
- Übersicht über die Nachteilsausgleiche für behinderte Menschen.