Das Recht behinderter Menschen (SGB IX)

Immer wieder fragen behinderte Menschen nach ihren Rechten bezüglich Steuererleichterungen, Freibeträgen, Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis, Grad der Behinderung, Begleitperson und Freifahrt im öffentlichen Nah- und Fernverkehr und vieles mehr.
Das Recht behinderter Menschen ist im Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) geregelt. Auf der Homepage unseres Versorgungsamtes kann man die aktuelle Rechtslage nachlesen.

Die Informationen gliedern sich in drei Teile:

  1. Erläuterungen zum Grad der Behinderung und zu den Merkzeichen,
  2. Die wichtigsten Merkzeichen,
  3. Übersicht über die Nachteilsausgleiche für behinderte Menschen.