Blauer Parkausweis nicht ausgelegt?

Es gibt immer wieder Leute, die ihren blauen Parkausweis vergessen auszulegen, wenn er gebraucht wird. Meistens sind die zuständigen Ordnungsämter ja kulant und bereit, eine erteilte Verwarnung wieder zu stornieren. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es aber nicht.

Dazu hat gerade in jüngster Zeit das Oberverwaltungsgericht Koblenz entschieden, dass auch Besitzer eines blauen Parkausweises den Strafzettel bezahlen müssen und - was besonders ärgerlich wäre - auch die Kosten, wenn ein Fahrzeug abgeschleppt würde.

Eigentlich ist es selbstverständlich, dass man dann mit den Leuten gleichgestellt wird, die unberechtigterweise die Parkplätze für behinderte Menschen blockieren.