Es gibt immer wieder Leute, die ihren blauen Parkausweis vergessen
auszulegen, wenn er gebraucht wird. Meistens sind die zuständigen
Ordnungsämter ja kulant und bereit, eine erteilte Verwarnung wieder zu
stornieren. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es aber nicht.
Dazu hat gerade in jüngster Zeit das Oberverwaltungsgericht Koblenz
entschieden, dass auch Besitzer eines blauen Parkausweises den
Strafzettel bezahlen müssen und - was besonders ärgerlich wäre - auch
die Kosten, wenn ein Fahrzeug abgeschleppt würde.
Eigentlich ist es selbstverständlich, dass man dann mit den Leuten
gleichgestellt wird, die unberechtigterweise die Parkplätze für
behinderte Menschen blockieren.